Schulausschuss
Stand: 04. Dezember 2023
Lehrerkollegium | Eltern | Schülerschaft |
Frau Heibel | Frau Anders | Jule Breidenbach |
Herr Schneider | Frau Sauer | Johannes Merz |
Frau Wroblewski | Herr Böttcher | Laura Andersohn |
Stellvertretende Mitglieder | ||
Herr Prygoda | Herr Buschfort | Jan-Luca Bauer |
Frau Fetz | Frau Friesenhahn | Luca Behnke |
Frau Herzog | Herr Menne | Laura Muders |
Weitere Vertreter der Eltern in der Gesamtkonferenz | ||
Herr Buschfort | ||
Herr Menne | ||
Herr Klahr |
Aufgaben (Auszug § 48 Schulgesetz):
(1) Der Schulausschuss, in dem Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern vertreten sind, hat die Aufgabe, das Zusammenwirken der Gruppen zu fördern, für einen sachgerechten Ausgleich insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zu sorgen und Anregungen für die Gestaltung der schulischen Arbeit zu geben.
(2) Der Schulausschuss soll vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden. Der Schulausschuss ist zu hören,
vor Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule
vor Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
vor Einbeziehung der Schule in Schulversuche,
vor Androhung des Ausschlusses oder dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers,
bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Schule auf Antrag der oder des Widersprechenden.
Die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters erfolgt im Benehmen mit dem Schulausschuss.
Die Hausordnung der Schule ist im Einvernehmen mit dem Schulausschuss aufzustellen. […]
(3) Schulausschüsse werden an allen Schulen gebildet. Bei organisatorisch verbundenen Schulen soll ein gemeinsamer Schulausschuss gebildet werden.
(4) Dem Schulausschuss gehören an:
die Schulleiterin oder der Schulleiter mit beratender Stimme,
drei bis neun Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im jeweils gleichen Verhältnis,
bei berufsbildenden Schulen je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet den Schulausschuss.
Vertreterinnen und Vertreter der Schulbehörden können an den Sitzungen teilnehmen. […]
(5) Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sowie die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher vertreten kraft Amtes ihre Gruppe im Schulausschuss. Im Übrigen wählen die Gesamtkonferenz aus dem Kreis der Lehrkräfte,die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler und der Schulelternbeirat aus dem Kreis der Eltern ihre Mitglieder im Schulausschuss.
(6) Die Amtszeit der gewählten Lehrkräfte, Eltern und der Mitglieder nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 beträgt zwei Jahre, der gewählten Schülerinnen und Schüler ein Jahr. […]