Schulbesuch bei besonderen Wetterlagen

09.02.2020

Sturmtief "Sabine"

 

 

Wie immer bei schwierigen Wetterlagen gilt auch in diesem Fall:

  • Grundsätzlich entscheiden die Eltern bzw. die Sorgebe-rechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst.
  • Die Sicherheit geht immer vor. Deshalb sollten Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden.
  • Die Bahn- und Busunternehmen entscheiden, ob der Bahn- oder Busverkehr planmäßig stattfindet.
  • Aktuelle Informationen über Verkehrsbehinderungen veröffentlicht der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) bei Bedarf auf seiner Extremwetterseite.
  • Das Busunternehmen Martin Becker informiert ebenfalls auf seiner Homepage.
  • Wenn die öffentlichen Bahn- oder Busverbindungen ausfallen, sind die Eltern und bzw. Sorgeberechtigten nicht verpflichtet, ihre Kinder mit dem eigenen Kraftfahrzeug zur Schule zu bringen. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler sind keineswegs verpflichtet, auf eigene Kraftfahrzeuge zurückzugreifen oder sich Fahrgemeinschaften anzuschließen.
  • Ob private Kraftfahrzeuge oder Mitfahrgelegenheiten benutzt werden, entscheiden die Betroffenen grundsätzlich in eigener Verantwortung. Dabei gilt jedoch ohne jede Ausnahme, dass sich niemand in Gefahr begeben soll.
  • Bei allen Entscheidungen sollten die Eltern und Sorgeberechtigte sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler auch bedenken, dass unter besonderen Umständen die Rückfahrt mit Bussen und Bahnen am Mittag oder am Nachmittag ausfallen kann. Auch darüber entscheiden allein die Bahn- und Busunternehmen.
  • Grundsätzlich gilt: Auch bei besonderen Witterungsver-hältnissen fällt der Unterricht nicht generell aus. Immer ist eine Notbetreuung, soweit das möglich und zumutbar ist, gewährleistet.

An dieser Stelle wird sofort darüber informiert, wenn die jeweilige Lage besondere Regelungen erfordert.