Wichtige Hinweise zur Corona-Situation


Hinweise zum Umgang mit Erkältungs-/ Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz (vom 28.04.2022) finden Sie [hier].


 

Stand der folgenden Vorgaben: 28. April 2022; 14:00 Uhr

 

Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen in Rheinland-Pfalz ab Montag, dem 02. Mai 2022:

 

Am Montag, dem 02. Mai 2022, gelten an Schulen in Rheinland-Pfalz folgende Regelungen:

  • Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorgelegen haben dürfen. Die Absonderung endet spätestens nach zehn Tagen, eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
  • Die Maskenpflicht entfällt weiterhin im Schulgebäude und während des Unterrichts. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske getragen werden.
  • Ab 02. Mai 2022 entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen.
  • Außerdem entfallen auch die anlassbezogenen 5-Tages-Testungen für schulische Kontaktpersonen eines positiven Falls.
  • Die Empfehlungen für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen wurden entsprechend angepasst. Das überarbeitete Papier finden Sie [hier].

 

Das Elternschreiben des Ministeriums für Bildung zu den ab Montag, dem 02. Mai 2022, geltenden Regelungen an rheinland-pfälzischen Schulen finden Sie [hier].

 

Sobald sich die Regelungen ändern sollten, informieren wir Sie frühzeitig an dieser Stelle. 

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

06771/9313-0 und

 

 

Zurück zur WHG-Startseite [hier].