Örtlicher Personalrat

Dem örtlichen Personalrat gehören an: 

 

Herr Prygoda (Vorsitzender)
Frau Fetz
Herr Fischer
Frau Gutzeit-Becker
Frau Wroblewski

 

Aufgaben des Örtlichen Personalrates


(Auszug aus dem Landespersonalvertretungsgesetz):

§ 1 Geltungsbereich In den Verwaltungen (einschließlich der Schulen) und öffentlich-rechtlichen Betrieben des Landes, der kommunalen 'Gebietskörperschaften und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Gerichten des Landes werden zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten Personalvertretungen gebildet.

 

§ 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

(1) Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und in engem Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.