FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

28.04.2021

Laut des seit Montag, dem 26. April 2021, geltenden Infektionsschutzgesetzes muss in allen Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, eine FFP2-Maske getragen werden. Dies ist aktuell (Stand: 28.04.21) in allen drei Landkreisen im Einzugsgebiet des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums (Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis) der Fall. Somit müssen alle Schülerinnen und Schüler, die das WHG mit öffnentlichen Verkehrsmitteln erreichen, dort ab sofort eine FFP2-Maske tragen.

Weitere Details können Sie der angefügten Pressemeldung des Verkehrserbunds Rhein-Mosel (VRM) entnehmen, die uns am 28. April 2021 zugeschickt wurde.