Informationen zur Schulbuchausleihe
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
im Auftrag des Schulträgers (Kreisverwaltung Rhein-Lahn) möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema "Schulbuchausleihe" weitergeben.
Leihgebühren digitale Lizenzen:
Die Leihgebühren der digitalen Lizenzen werden mit Datum 03.02.2025 eingezogen. Das von Ihnen im Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegte Bankkonto wird mit den Leihgebühren belastet.
Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):
Ihr Kind erhält mit den Halbjahreszeugnissen am 31.01.2025 auch ein Merkblatt mit Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026. Falls Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen unterschreitet, ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe für Sie kostenlos. Für die Teilnahme müssen Sie einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen. Der Antrag muss bis zum 17. März 2025 bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn vorliegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sonst der Antrag für das neue Schuljahr nicht berücksichtigt wird. Gerne können Sie den Antrag bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn oder in einem verschlossenen Umschlag in unserem Sekretariat abgeben. Wir werden den Antrag dann an die zuständige Stelle weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsrückständen aus vorherigen Bestellungen sowie offenen Schadensersatzforderungen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe abgelehnt wird.
Schulbuchausleihe gegen Gebühr:
Die Bestellung der Schulbuchpakete gegen Gebühr erfolgt im Elternportal im Zeitraum vom 16. Mai 2025 – 12. Juni 2025. Sie erhalten kurz vor dem Bestellzeitraum von uns den notwendigen personalisierten Freischaltcode, den Sie für den Bestellprozess benötigen werden.
Beachten Sie, dass bei Zahlungsrückständen bei der Leihgebühr aus vorherigen Bestellungen sowie offenen Schadensersatzforderungen eine erneute Bestellung nicht möglich ist bzw. erst bei vollständiger Begleichung eine Freischaltung erfolgen kann.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Schulbuchausleihe steht Ihnen die zuständige Servicestelle bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, Frau Kesser im Sekretariat 2 oder Herr Geßner von der Schulleitung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. J. Kesser und R. Geßner